AGB

Vertragsbestandteil

Die „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer; davon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer sie ausdrücklich schriftlich anerkennt.
Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für Folgeaufträge und bei ständigen Geschäftsbeziehungen. Der Auftraggeber erklärt sich durch Erteilung des Auftrags mit ihrer Geltung einverstanden.
Die AGB sind in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers einzusehen.

Auftragserteilung

Der Auftrag wird mündlich oder auf Verlangen eines Vertragspartners schriftlich erteilt.
Ergänzungen, Änderungen und mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für Zusagen und Auskünfte von Mitarbeitern des Auftragnehmers sowie etwaiger eingeschalteter Sachverständiger.
Erfolgt die Bestellung der Leistung des Auftragnehmers auf elektronischem Weg, bestätigt der Auftragnehmer den Zugang der Bestellung zeitnah. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

Ausführung des Auftrages

Die Ausführung eines Auftrages, wie die Erstellung eines Gutachtens oder die Aufmachung einer Schadens- oder Werttaxe, erfolgt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Sachverständigen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf Kosten des Auftraggebers die notwendigen und üblichen Untersuchungen vorzunehmen, Erkundigungen einzuholen, Nachforschungen anzustellen, Reisen und Besichtigungen vorzunehmen sowie Fotos und andere Belege zu fertigen oder fertigen zu lassen, ohne dass es hierfür einer besonderen Zustimmung des Auftraggebers bedarf, sofern es sich nicht um ungewöhnlich hohe Kosten oder ungewöhnliche Maßnahmen handelt.
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen neutral, unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Sachverständigen. Soweit Gegenstand des Auftrages, werden die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung bestehenden anerkannten Vorschriften und Regeln der Technik beachtet.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen werden durch die Erteilung des Auftrages schriftlich festgelegt – Teilleistungen sind möglich. Falls sich während der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages Abweichungen, Änderungen und/oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfanges oder der vereinbarten Festvergütung ergeben, werden diese – soweit möglich vorab – ergänzend schriftlich zwischen den Vertragsparteien geregelt.
Soweit dem Auftraggeber ein Festhalten am Vertrag in Hinblick auf die Abweichungen, Änderungen und/oder Erweiterungen nicht zuzumuten ist, kann dieser vom Vertrag zurücktreten. Mit Ausübung des Rücktrittsrechtes hat der Auftraggeber die bis dahin geleisteten Tätigkeiten zu vergüten.
Der Auftragnehmer kann den übernommenen Auftrag ganz oder teilweise durch sachkundige Dritte ausführen lassen.
Der Auftragnehmer wird zur Durchführung des Auftrages auf Kosten des Auftraggebers die notwendigen und üblichen Untersuchungen und Versuche nach pflichtgemäßem Ermessen durchführen, Erkundigungen einziehen, Nachforschungen anstellen, Reisen und Besichtigungen vornehmen sowie Fotos, Zeichnungen, Bilder u. a. Belege/Dokumente anfertigen oder anfertigen lassen. Hierzu bedarf es keiner gesonderten Zustimmung des Auftraggebers, sofern nicht zeit- oder kostenaufwendige Untersuchungen erforderlich werden oder es sich um außerordentliche Maßnahmen handelt.
Bei Beratungsleistungen sind die abgegebenen Erklärungen, Hinweise oder Stellungnahmen des Auftragnehmers stets als Vorschläge zu verstehen. Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung gewährleistet der Auftragnehmer bei Durchführung einzelner oder aller abgegebenen Vorschläge keinen erhöhten oder in sonstiger Weise konkretisierten Sicherheitsgrad.

Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber macht dem Auftragnehmer alle zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Angaben, händigt ihm die notwendigen Unterlagen aus und gewährt ihm jede erforderliche Unterstützung.
Wird der Auftrag auf die Vertretung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer gegenüber Dritten ausgedehnt, ist der Auftragnehmer auf Verlangen dazu schriftlich zu bevollmächtigen.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Dokumente, Informationen oder sonstige Leistungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, soweit die Umstände des Einzelfalls hierzu keinen Anlass bieten oder der Auftrag dieses nicht ausdrücklich umfasst.
Der Auftragnehmer ist von allen Vorgängen und Umständen, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten, rechtzeitig und unaufgefordert in Kenntnis zu setzen.
Die Ausführung des Auftrags ohne Erfüllung der vorgenannten Punkte erfolgt im alleinigen Risiko des Auftraggebers, soweit den Auftragnehmer nicht ein Mitverschulden trifft.
Der Aufraggeber hat alle zur Durchführung des Auftrags notwendigen Vorbereitungshandlungen in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung vorzunehmen. Zu begutachtende Objekte hat der Auftraggeber frei zugänglich und in begutachtungsfähigem Zustand bereit zu halten.
Ist die Ausführung des Auftrags aufgrund eines vom Auftraggeber zu vertretenden Grundes zum vereinbarten Zeitpunkt nicht möglich, behält sich der Aufragnehmer vor, den entstandenen Schaden (Auftragswert abzgl. ersparter Aufwendungen, bezogen auf den jeweiligen Termin) in Rechnung zu stellen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis, ein Schaden sei nicht entstanden oder niedriger, gestattet.
Entstehen bei einem vereinbarten Termin Verzögerungen durch Pflichtverletzungen des Auftraggebers, behält sich der Auftragnehmer vor, den hierdurch entstandenen Mehraufwand zum vereinbarten, ersatzweise üblichen, Stundensatz in Rechnung zu stellen.

Vergütung

Für seine Leistungen hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung nach den Sätzen gemäß Gebührenkatalog der KMR-Marine Surveyors GmbH.
Besteht ein Voranschlag oder eine Vereinbarung für die Vergütung, muss der Auftraggeber benachrichtigt werden, wenn bei der Ausführung des Auftrages zu erkennen ist, dass die Arbeiten wegen einer nicht vorausgesehenen Ausdehnung nicht zu der vorveranschlagten bzw. vereinbarten Vergütung weitergeführt werden können. Entscheidet sich der Auftraggeber dann für eine Rücknahme des Auftrages, so hat er eine dem Umfang der geleisteten Arbeit entsprechende Vergütung zu zahlen.
Rechnungen des Auftragnehmers sind vom Auftraggeber innerhalb des Zahlungszieles zu bezahlen; dies gilt auch unabhängig davon, ob der Inhalt eines vom Auftragnehmer gefertigten Gutachtens zu Ersatzleistungen Dritter führt oder nicht.
Wird der ausstehende Rechnungsbetrag innerhalb des Zahlungszieles nicht beglichen, so wird der Auftraggeber – mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner – durch die KMR-Marine Surveyors GmbH gemahnt. Die Mahngebühren betragen netto € 150,00 (in Worten: Einhundertfünfzig) pro Mahnung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kostenvorschüsse zu verlangen und/oder Teilrechnungen über bereits erbrachte Leistungen zu erteilen. Befindet sich der Auftraggeber mit dem Ausgleich einer Teilrechnung trotz Nachfristsetzung in Verzug, kann der Auftragnehmer die weitere Ausführung des Auftrages verweigern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen.
Die zum Zeitpunkt des Auftragsabschlusses gültige Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen und zusätzlich zur Vergütung vom Auftragnehmer erhoben.
Scheck, Wechsel und Zahlungsanweisungen werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten mit Einlösung als Zahlung. Bankübliche Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Die Aufrechnung mit einer Gegenforderung sowie ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers hinsichtlich der Vergütung sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Verwertung der Leistungen

Die Leistungen des Auftragnehmers dürfen nur in der speziellen Sache, für die der Auftrag erteilt wurde, verwertet werden. Für eine anderweitige Verwendung ist die Zustimmung der Vertragspartner erforderlich. Der Auftragnehmer behält an den von ihm erbrachten Leistungen soweit sie urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht.

Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Urheberrecht

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihm anlässlich des Auftrages anvertraut oder zugänglich gemacht worden sind, auch über die Dauer des Auftragsverhältnisses hinaus nicht unbefugt zu offenbaren, weiterzugeben oder auszunutzen.
An den Ergebnissen der Auftragsdurchführung, die dem Urheberrecht unterliegen, behält sich der Auftragnehmer das Urheberrecht ausdrücklich vor.
Mit der Auftragsbestätigung wird der Umfang der Leistungen des Auftragnehmers schriftlich festgelegt. Die erbrachten Leistungen bzw. erzielten Ergebnisse mit allen damit zusammenhängenden Einzelheiten dürfen von dem Auftraggeber nur für den Zweck verwendet werden, der mit Auftragserteilung vereinbart wurde. Eine anderweitige Verwendung ist nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.

Gewährleistung

Als Gewährleistung kann der Auftraggeber zunächst nur die kostenlose Nachbesserung verlangen. Wird nicht innerhalb angemessener Frist nachgebessert oder schlägt die Nachbesserung fehl, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung dem Auftragnehmer schriftlich angezeigt werden; andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch.
Bei zugesicherten Eigenschaften bleibt ein Anspruch auf Schadenersatz unberührt.

Haftung des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer haftet für von ihm zu vertretenden schuldhaft verursachten Schaden.
Ist der Auftraggeber Kaufmann und gehört der Auftrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes oder ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist die vertragliche und außervertragliche Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Liegen die Voraussetzungen nach Satz 2 nicht vor, ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung von Pflichten, die nicht Hauptpflichten sind, die vertragliche Haftung auf den fünffachen Betrag der Vergütung des Auftragnehmers begrenzt. Die Rechte des Auftraggebers aus Gewährleistung werden dadurch nicht berührt.

Verjährung

Sofern nicht gesetzlich kürzere Verjährungsfristen gelten, verjähren Schadenersatzansprüche nach drei Jahren, alle sonstigen vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche nach einem Jahr. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Schlussrechnung erteilt ist.

Schlussbestimmungen

Die Beziehungen zwischen den Parteien bestimmen sich nach dem Vertrag, auf den Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung findet.
Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers (Bremerhaven, Land Bremen) Erfüllungsort.
Der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers (Bremerhaven, Land Bremen).

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine ungewollte Regelungslücke ergeben, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Auftraggeber und Aufragnehmer verpflichten sich für diesen Fall, den beabsichtigten Zwecks durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung zu regeln.

Fassung vom 28.07.2014